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Stiftungssatzung

Der Stiftungsvorstand ist Großherzogin Carmen I., die diese Stiftung ins Leben gerufen hat.

Der Stiftungsvorstand hat über die Einhaltung des Stiftungszweckes und über die Finanzen der Stiftung zu wachen und dem Stiftungsrat einen jährlichen Rechenschaftsbericht vorzulegen.

Der Stiftungsrat setzt sich aus dem Staatskanzler/der Staatskanzlerin, seiner/ihrer Vertretung und einer weiteren Personen zusammen, die sich für diese Aufgabe, unabhängig von ihrem Stand, bewerben kann. In Ermangelung eines Stiftungsrates übernimmt sämtliche Aufgaben der Stiftungsvorstand.

Stiftungszweck ist die Föderung des Allgemeinwohls und der Allgemeinbildung.

Das Stiftungsvermögen setzt sich zusammen aus dem Grundstück und das Gebäude des Bürgerhauses, sowie einem Barvermögen in Höhe von 10.000,00 AM (in Worten: zehntausend). Dieses ist nur zweckgebunden zu verwenden und sollte nicht unterschritten werden. Muss das Stiftungsvermögen eingesetzt werden, so nur zweckgebunden zur Erfüllung der Aufgaben des Stiftungszwecks.